Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Bei Bedarf:
Rückwirkend erstattet werden nur vorfinanzierte Kosten ab Eingang im Referat bis zur Aushändigung der kostenfreien Fahrkarte.
Bei der Neueinschreibung für das Schuljahr 2019/2020 bringen Sie bitte den vollständig ausgefüllten und ausgedruckten Antrag für die Fahrkarte schon mit.