Es gelten nach Beschluss in den hierfür zuständigen Gremien folgende schulinterne Regelungen:

Jahrgangsstufe 6:

  • Deutsch: Eine Schulaufgabe wird ersetzt durch den zentralen Jahrgangsstufentest und einen schulinternen Test.
  • Englisch bzw. Französisch als 1. FS: Die 4. Schulaufgabe ist eine mündliche Schulaufgabe.

Jahrgangsstufe 7:

  • Englisch als 2. FS: Die 3. Schulaufgabe ist eine mündliche Schulaufgabe.

Jahrgangsstufe 8:

  • Mathematik: Eine Schulaufgabe wird ersetzt durch den zentralen Jahrgangsstufentest und einen schulinternen Test.
  • Deutsch: Eine Schulaufgabe wird ersetzt durch den zentralen Jahrgangsstufentest und eine Präsentation.

Jahrgangsstufe 9:

  • Englisch als 1. und 2. FS: Die 3. Schulaufgabe ist eine mündliche Schulaufgabe.
  • Chemie: Pro Halbjahr wird eine Kurzarbeit geschrieben.

Jahrgangsstufe 10:

  • Mathematik: Eine Schulaufgabe wird ersetzt durch den zentralen Jahrgangsstufentest und einen schulinternen Test.
  • Englisch als 1. und 2. FS: Eine Schulaufgabe wird ersetzt durch den zentralen Jahrgangsstufentest und einen schulinternen Test.
  • Französisch bzw. Italienisch als 3. FS: Die 3. Schulaufgabe ist eine mündliche Schulaufgabe.
  • Chemie: Pro Halbjahr wird eine Kurzarbeit geschrieben.
  • Sozialkunde: Pro Halbjahr wird eine Kurzarbeit geschrieben. Stegreifaufgaben entfallen.